Die BetrSichV fordert, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber entsprechend den nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen sind (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).
Seit Kurzem gehört ein neues Prüffahrzeug zur Flotte der Krantechnik Schneider GmbH. Unsere ausgebildeten und befähigten Servicetechniker nutzen das voll ausgestattet Fahrzeug , um Ihre Anschlagmittel vor Ort zu prüfen.
Ihre Vorteile:
Folgende Arbeitsmittel sind prüfpflichtig:
- UVV Prüfung von Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Traversen nach DGUV Regel 100-500, bisher BGR 500, Kapitel 2.8: Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb. Traverse, Klemmen, Blechklemmen, Zangen, Anschlagmittel, Greifer, Traversen
- DGUV Regel 109-005, bisher BGR/GUV-R 151: Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen, DGUV Regel 109-006, bisher BGR/GUV-R 152: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen