Prüfung von Anschlagmittel

//Prüfung von Anschlagmittel

Prüfung von Anschlagmittel

Die BetrSichV fordert, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber entsprechend den nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen sind (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).

Seit Kurzem gehört ein neues Prüffahrzeug zur Flotte der Krantechnik Schneider GmbH. Unsere ausgebildeten und befähigten Servicetechniker nutzen das voll ausgestattet Fahrzeug , um Ihre Anschlagmittel vor Ort zu prüfen.

Ihre Vorteile:

 

  • Betriebssicherheit und Vermeidung teurer Reparaturen
  • Weniger Ausfallzeiten, da die Prüfung vor Ort stattfindet
  • Langlebigkeit Ihrer Produkte und zeitgleich ein Beitrag in Sachen Nachhaltigkeit
  • Sorgenfreiheit durch die fristgerechte Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen
  • Mehr Kostentransparenz und Planbarkeit der Investitionen

 

Folgende Arbeitsmittel sind prüfpflichtig:

 

  • UVV Prüfung von Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Traversen nach DGUV Regel 100-500, bisher BGR 500, Kapitel 2.8: Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb. Traverse, Klemmen, Blechklemmen, Zangen, Anschlagmittel, Greifer, Traversen
  • DGUV Regel 109-005, bisher BGR/GUV-R 151: Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen, DGUV Regel 109-006, bisher BGR/GUV-R 152: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

 

 

2019-10-09T13:24:04+02:00
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