JÄHRLICHE UVV PRÜFUNG2019-02-12T13:06:17+01:00

JÄHRLICHE UVV PRÜFUNG

Als Betreiber einer Krananlage sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Krananlage mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen. Bei dieser Überprüfung wird meist auch die Wartung und Einstellung der Krananlage durchgeführt.

Unsere Schneider W+K Spezialisten prüfen, warten und pflegen Ihre Krananlage gem. der DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub.- und Zuggeräte. Wir prüfen die dazugehörigen Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Über die Prüfung erhalten Sie eine von uns sauber erstellte Dokumentation, die Ihnen sowohl die Mängel als auch die technischen Möglichkeiten Ihrer Kräne aufweist.

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